In Deutschland gibt es mehrere Behörden, die für private Waldbesitzer zuständig sind und ihnen bei verschiedenen Angelegenheiten rund um die Bewirtschaftung ihres Waldes helfen. Hier sind einige der wichtigsten deutschen Behörden für private Waldbesitzer und ihre Aufgaben.
Wichtige Institutionen im Überblick
- Gemeindeverwaltung / Landsratsamt
- Forstämter
- Vermessungs und Liegenschaftsamt
- Landesbetriebe Forst
- Forstliche Zusammenschlüsse
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
- Landwirtschaftliche Rentenbank
- Naturschutzbehörden
- Forstliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Gemeindeverwaltung / Landsratsamt
Ihre jeweilige Gemeindeverwaltung kennt sich bestens mit den zuständigen Behörden und Ansprechpartnern aus und kann Ihnen zum Beispiel Auskunft geben, welche Forstverwaltung für Sie zuständig ist.
Forstämter
Die Forstämter sind in den einzelnen Bundesländern für die Forstverwaltung und die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bieten Beratung und Unterstützung für private Waldbesitzer bei Fragen zur Waldbewirtschaftung, zur Waldpflege, zum Waldschutz und zur Förderung von Maßnahmen im Wald an.
Forstverwaltungen haben je nach Bundesland & Region unterschiedliche Bezeichnungen. In Sachsen Anhalt nennt man diese z.B Betreuungsforstamt für den Privat- und Körperschaftswald und für den Landes eigenen Wald sind es Forstbetriebe.
Der erste Ansprechpartner für Informationen rund um Ihren Wald ist Ihre zuständige Forstverwaltung, diese hilft Ihnen auch einen Förster zu finden, welcher dann wiederum genauere Auskunft über die spezifischen Herausforderungen und Aufgaben in Ihrem Wald Bescheid weiß.
Über Ihre Forstbehörde können Sie auch als privater Walbesitzer Förderungen beantragen, die dann wiederum an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weitergeben werden.
Als privater Waldbesitzer sollten Sie sich an Ihre zuständige “untere Forstbehörde bei den Landratsämtern” wenden.
Vermessungs und Liegenschaftsamt
Besonders bei Walderben ist es zunächst wichtig zu wissen wie die genauen Grenzverläufe sind. Hierfür können Sie sich eine Auskunft beim Vermessungs und Liegenschaftsamt einholen.
Die sogenannten Katasterkarten zeigen Ihnen genau wie groß Ihr Waldgrundstück ist und wo das Gebiet Ihres Nachbarn beginnt.
Sollten keine genauen Karten vorhanden sein muss das Grundstück vermessen werden.
Landesbetriebe Forst
In einigen Bundesländern gibt es Landesbetriebe Forst, die die Bewirtschaftung von Staats- und Kommunalwald sowie die Förderung und Beratung von privaten Waldbesitzern übernehmen. Sie bieten beispielsweise Waldbewirtschaftungspläne, Forsteinrichtungen und Waldpflegekonzepte an.
Forstliche Zusammenschlüsse
In einigen Regionen gibt es forstliche Zusammenschlüsse, wie zum Beispiel Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) oder Forstliche Vereinigungen, die private Waldbesitzer unterstützen. Sie bieten beispielsweise gemeinsame Holzvermarktung, Beratung, Schulungen und Informationen zu Fördermöglichkeiten an.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Die BLE ist eine Bundesbehörde, die unter anderem für die Förderung der Forstwirtschaft zuständig ist. Sie bietet Informationen und Beratung zu Förderprogrammen für private Waldbesitzer, wie zum Beispiel für die Waldpflege, den Waldumbau oder die Holzernte.
Stellt unter anderem finanzielle Hilfen für private und kommunale Waldbesitzer bereit, wie z.B 2018 bis 2020 aufgrund von massiven Dürren und dedm starken Befall durch den Borkenkäfer
Gefördert werden hier unter anderem:
– Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen.
– Waldschutzmaßnahmen.
– Wiederaufforstung
Bleiben Sie also auf dem neuesten Stand und schauen Sie ob Sie aktuell für eine Förderung zugelassen sind. Besonders für kleinere Waldbesitzer (mit einer Fläche von unter 20 Hektar) und somit geringeren finanziellen Mitteln gab es damals einen höheren Fördersatz.
Förderungen können über Ihre Forstbehörde (Forstamt, Landesforstbetrieb manchmal auch die Landwirtschaftskammer beantragt werden)
Landwirtschaftliche Rentenbank
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist eine Förderbank, die unter anderem Kredite für die Forstwirtschaft vergibt. Sie bietet zinsgünstige Kredite für private Waldbesitzer zur Finanzierung von Investitionen im Wald, wie zum Beispiel für den Maschinenkauf oder die Walderschließung.
Naturschutzbehörden
Naturschutzbehörden auf Landes- und kommunaler Ebene sind für den Schutz von Waldgebieten und die Umsetzung von Naturschutzgesetzen zuständig. Sie können private Waldbesitzer bei Fragen zur Naturschutzplanung, zur Natura 2000-Verordnung oder zur Biotopvernetzung beraten.
Forstliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Es gibt verschiedene forstliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Deutschland, wie zum Beispiel die Bundesforschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (BFW) oder die Landesforstanstalten. Sie führen Forschungsprojekte durch, geben wissenschaftliche Empfehlungen für die Waldbewirtschaftung und bieten Fortbildungen für private Waldbesitzer an.
Unterschiede je nach Bundesland
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuständigkeiten und Aufgaben der genannten Behörden je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich bei den örtlichen Behörden und Institutionen über die genauen Angebote und Leistungen für private Waldbesitzer